Dr. Dagmar Grohe

Tierarztpraxis am Puchsbaumplatz

1100 Wien Favoriten

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Hundeführschein

Hundeführschein

Das Wiener Tierhaltegesetz unterscheidet zwischen den „hundeführscheinpflichtigen“ Hunden (Listenhunden) und anderen Hunden.

Seit 1. Juli 2010 müssen alle Halter und Führer von folgenden Rassen den verpflichtenden Hundeführschein erwerben und beim Führen des Hundes mitführen.

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasiliero
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Pit Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino (Argentin. Mastiff)
  • und Mischlinge dieser Rassen

Verpflichteter Personenkreis

alle Halter und Verwahrer von „hundeführscheinpflichtigen“ Hunden
Die Person muss über 16 Jahre alt und zuverlässig sein (d.h. nicht einschlägig wegen Gewaltdelikten oder Tierquälerei vorbestraft).

Frist

Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren.
Der Hund muss mindestens sechs Monate alt sein.

Hunde, die kürzer als einen Monat in Wien verweilen, brauchen keinen Hundeführschein, müssen aber mit Maulkorb geführt werden.

Bis zum Erwerb des Hundeführscheins müssen „hundeführscheinpflichtige“ Hunde mit Maulkorb versehen sein.

Voraussetzungen zum Antritt

Der Hund muss gechippt sein.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim Veterinäramt (MA 60) in der Karl-Farkas-Gasse 16 (Tel. 4000 8060).
Mitzubringen sind

  • Haftpflichtversicherungspolizze
  • Leumundszeugnis
  • Anmeldebestätigung des Hundes
  • Chipnummer

Versicherungen

Versicherungen

Ein Hund reißt sich los und läuft auf die Straße …

– ein Verkehrsunfall ist die Folge: hier kommt die ohnehin für den Hund verpflichtend abzuschließende Versicherung (Haftpflichtversicherung) für den Schaden auf.

Die Haftpflichtversicherung betreffend, wenden Sie sich am besten an Ihren Versicherungsvertreter (Haushaltsversicherung).

– ein Auto fährt den Hund an: für die Tierarztkosten (Operationen, Intensivbehandlungen,…) kann eine für den Hund freiwillig abgeschlossene Krankenversicherung herangezogen werden. Wenn Sie eine Krankenversicherungabschließen möchten, vergleichen Sie die Angebote (wie hoch ist die Prämie, was ist gedeckt, wie hoch ist der Selbstbehalt, wie lang ist die Kündigungsfrist, gibt es einen Mengenrabatt oder eine Treueprämie). Folgende Tierkrankenversicherer gibt es: Agila, Allianz, Helvetia, Zürich

Heimtierregister

Heimtierregister

Heimtierregister

Hunde, die vor 2008 gechippt und registriert wurden sind nicht automatisch im amtlichen Heimtierregister eingetragen.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Magistrat, Ihrer Registrierungsstelle (Animaldata, Petcard, Ifta oder andere) oder beim Tierarzt.

Pflichten

Pflichten

Pflicht für alle Hundebesitzer in Wien

Chipregistrierung
Haftpflichtversicherung über eine Summe von € 725.000,–
Maulkorb- oder Leinen-Pflicht (Ausnahmen sind öffentliche Plätze und öffentliche Verkehrsmittel: hier gilt beides)
prinzipiell sind Tiere so zu verwahren, dass Dritte nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.

Heimtierausweis

Heimtierausweis

Neuer Heimtierausweis

Seit 29.12.2014 gibt es einen neuen Heimtierausweis (HTA)

Ein bereits ausgestellter Heimtierausweis bleibt gültig !

Für das Ausstellen eines neuen HTAes beim Tierarzt:

– muss das Tier (Hund, Katze oder Frettchen) gechippt sein oder werden,

– müssen die Daten vom Tierhalter angegeben werden (bitte einen Lichtbildausweis mitbringen).

weitere Informationen mit diesem Link:

http://www.tieraerztekammer.at/fileadmin/daten/downloads/Heimtierausweis/Merkblatt_EU_HTA_0065.0033.pdf