Allgemein, Hund, Katze
Geräuschangst bei Hund und Katze (z.B. Silvester, Gewitter)
Wie erkenne ich, dass mein Hund/ meine Katze Angst vor Feuerwerk/Gewitter hat:
Hund:
Ohren anlegen
Starkes Hecheln und Sabbern
Zittern
Verstecken
Starkes Bellen
Unsauberkeit
Katze:
Zurückhaltendes Verhalten
Geringere Kontaktaufnahme
Verstecken
Harn- und Kratzmarkieren
Verändertes Fressverhalten
Managementmaßnahmen im Akutfall
Im Akutfall, Tiere, die unter Geräuschangst leiden, nie unbetreut lassen!
Souverän bleiben:
- kein Mitleid
- keine Sorge
- keine Bestrafung
sondern
ausstrahlen!
Bei schweren Ängsten Beruhigungsmittel verwenden
Bitte fragen Sie rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt (nicht erst am 31.12.)
Bei leichten Ängsten und als Zusatzmaßnahme:
- Wohlfühlpheromone (Feliway, Adaptil)
- Futter (Royal Canin Calm)… damit mindestens 21 Tage vorher beginnen
- Futterzusätze (z.B. Zylkene, Cool down)…damit mindestens 14 Tage vorher beginnen
- Präparate mit bewährten pflanzlichen Wirkstoffen (Baldrian, Melisse, Passiflora, Hopfen)
Geräuschabschottung:
- Rückzugsorte für die Tiere zugänglich machen
- Alle Fenster und Türen fest verschlossen halten
- Fensterläden/Jalousien/Vorhänge verschließen
Vorbildfunktion beachten:
- Trennung von Jungtieren von geräuschängstlichen Tieren, da die Angst überspringen könnte
- nur 100%ig angstunempfindliche Tiere sollten Begleiter von geräuschängstlichen Tieren sein
Ablenkung mit
Beschäftigung durch
- attraktives Kaumaterial
- mit Futter bestücktes Spielzeug
- beliebte Übungen (d.h. mit viel Belohnung)
- Denksportaufgaben
- Suchspiele
Beschränkung des Freilaufs
- Tiere beim Ausgang an der Leine führen, um unkontrolliertes Davonlaufen zu vermeiden
- Halten Sie Katzenklappen verschlossen
- Gehen Sie mit Ihrem Hund am Silvesterabend frühzeitig (eventuell bei Tageslicht) spazieren
- Meiden Sie Parks
- Spaziergänge kurzhalten, stattdessen zuhause das Tier mit Denksportaufgaben und Spielen beschäftigen
Vorbereitung und Vorbeugung:
- Geräuschabschottung vor Akutfall üben, damit kein Misstrauen entsteht
- Ruhiges Verhalten an einem Rückzugsort/Lieblingsplatz belohnen
- Lautes Spielen z.B. mit Trockenfutter befüllten Hartplastikspielzeug fördern, da selbstausgelöste Geräusche keine Angst machen
Nie mit lauten Geräuschen (z.B. Schlüsseln) negativ bestärken, d. h. strafen
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Kastration
Bei der Kastration des weiblichen Hundes überwiegen ganz entschieden die Vorteile gegenüber den Nachteilen, weshalb ich diesen Eingriff nach der ersten Läufigkeit empfehle.
Vorteile:
- keine Läufigkeit mehr
- Gefahr einer ungewollten Trächtigkeit ist nicht mehr gegeben
- keine Scheinträchtigkeit
- Wahrscheinlichkeit von Brustkrebs, bei der Hündin oft bösartig, minimiert
- Keine Gebärmuttereiterung, die meist in fortgeschrittenem Alter des Tieres auftritt und tödlich endet, wenn sie übersehen und nicht notoperiert wird
Nachteile:
- die Kastration kann zu einer Gewichtszunahme der Hündin führen, wenn der Besitzer nicht darauf achtet
- große Hündinnen können unter Umständen inkontinent werden, wogegen es aber wirksame Medikamente gibt
Auch die Kastration eines Rüden hat mehr Vor- als Nachteile
- kein Hodenkrebs
- keine Prostataprobleme wie Vergrößerung, Zysten, Blut im Harn
- Geringere Wahrscheinlichkeit von Vorhautkatarrh (eitriger Ausfluß)
- kein Circumanaldrüsenkrebs
- keine Perinealhernie
Auch hier ist zu beachten, daß ein kastrierter Rüde leichter an Gewicht zunehmen kann, wenn der Besitzer nicht darauf achtet
Die Kastration einer weiblichen Katze
- verhindert Rolligkeit, die oft in immer kürzer auftretenden Intervallen vorkommen kann und mit Streß für Tier und Besitzer einhergeht
- verhindert ungewollte Trächtigkeiten
- verringert Wahrscheinlichkeit von Brustkrebs, der bei der Kätzin meist bösartig ist
- Keine Gebärmuttereiterung, die meist in fortgeschrittenem Alter des Tieres auftritt und tödlich endet, wenn sie übersehen und nicht notoperiert wird
Die Kastration eines Katers
- wird meist gewünscht, sobald er zu markieren und stinken beginnt
Allgemein, Hund
Das Wiener Tierhaltegesetz unterscheidet zwischen den „hundeführscheinpflichtigen“ Hunden (Listenhunden) und anderen Hunden.
Seit 1. Juli 2010 müssen alle Halter und Führer von folgenden Rassen den verpflichtenden Hundeführschein erwerben und beim Führen des Hundes mitführen.
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Espanol
- Fila Brasiliero
- Mastiff
- Bullmastiff
- Tosa Inu
- Pit Bull Terrier
- Rottweiler
- Dogo Argentino (Argentin. Mastiff)
- und Mischlinge dieser Rassen
Verpflichteter Personenkreis
alle Halter und Verwahrer von „hundeführscheinpflichtigen“ Hunden
Die Person muss über 16 Jahre alt und zuverlässig sein (d.h. nicht einschlägig wegen Gewaltdelikten oder Tierquälerei vorbestraft).
Frist
Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren.
Der Hund muss mindestens sechs Monate alt sein.
Hunde, die kürzer als einen Monat in Wien verweilen, brauchen keinen Hundeführschein, müssen aber mit Maulkorb geführt werden.
Bis zum Erwerb des Hundeführscheins müssen „hundeführscheinpflichtige“ Hunde mit Maulkorb versehen sein.
Voraussetzungen zum Antritt
Der Hund muss gechippt sein.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim Veterinäramt (MA 60) in der Karl-Farkas-Gasse 16 (Tel. 4000 8060).
Mitzubringen sind
- Haftpflichtversicherungspolizze
- Leumundszeugnis
- Anmeldebestätigung des Hundes
- Chipnummer
Allgemein, Hund
Heimtierregister
Hunde, die vor 2008 gechippt und registriert wurden sind nicht automatisch im amtlichen Heimtierregister eingetragen.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Magistrat, Ihrer Registrierungsstelle (Animaldata, Petcard, Ifta oder andere) oder beim Tierarzt.
Allgemein, Hund
Pflicht für alle Hundebesitzer in Wien
Chipregistrierung
Haftpflichtversicherung über eine Summe von € 725.000,–
Maulkorb- oder Leinen-Pflicht (Ausnahmen sind öffentliche Plätze und öffentliche Verkehrsmittel: hier gilt beides)
prinzipiell sind Tiere so zu verwahren, dass Dritte nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.