Dr. Dagmar Grohe

Tierarztpraxis am Puchsbaumplatz

1100 Wien Favoriten

Dr. Dagmar Grohe

Tierarztpraxis am Puchsbaumplatz

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Geräuschangst

Geräuschangst

Geräuschangst bei Hund und Katze (z.B. Silvester, Gewitter)

 

Wie erkenne ich, dass mein Hund/ meine Katze Angst vor Feuerwerk/Gewitter hat:

 

Hund:

Ohren anlegen

Starkes Hecheln und Sabbern

Zittern

Verstecken

Starkes Bellen

Unsauberkeit

Katze:

Zurückhaltendes Verhalten

Geringere Kontaktaufnahme

Verstecken

Harn- und Kratzmarkieren

Verändertes Fressverhalten

 

Managementmaßnahmen im Akutfall

Im Akutfall, Tiere, die unter Geräuschangst leiden, nie unbetreut lassen!

Souverän bleiben:

  • kein Mitleid
  • keine Sorge
  • keine Bestrafung

sondern

  • Ruhe
  • Freude

ausstrahlen!

 

Bei schweren Ängsten Beruhigungsmittel verwenden

Bitte fragen Sie rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt (nicht erst am 31.12.)

 

Bei leichten Ängsten und als Zusatzmaßnahme:

  • Wohlfühlpheromone (Feliway, Adaptil)
  • Futter (Royal Canin Calm)… damit mindestens 21 Tage vorher beginnen
  • Futterzusätze (z.B. Zylkene, Cool down)…damit mindestens 14 Tage vorher beginnen
  • Präparate mit bewährten pflanzlichen Wirkstoffen (Baldrian, Melisse, Passiflora, Hopfen)

Geräuschabschottung:

  • Rückzugsorte für die Tiere zugänglich machen
  • Alle Fenster und Türen fest verschlossen halten
  • Fensterläden/Jalousien/Vorhänge verschließen

Vorbildfunktion beachten:

  • Trennung von Jungtieren von geräuschängstlichen Tieren, da die Angst überspringen könnte
  • nur 100%ig angstunempfindliche Tiere sollten Begleiter von geräuschängstlichen Tieren sein

Ablenkung mit

  • Musik
  • Fernsehen

Beschäftigung durch

  • attraktives Kaumaterial
  • mit Futter bestücktes Spielzeug
  • beliebte Übungen (d.h. mit viel Belohnung)
  • Denksportaufgaben
  • Suchspiele

Beschränkung des Freilaufs

  • Tiere beim Ausgang an der Leine führen, um unkontrolliertes Davonlaufen zu vermeiden
  • Halten Sie Katzenklappen verschlossen
  • Gehen Sie mit Ihrem Hund am Silvesterabend frühzeitig (eventuell bei Tageslicht) spazieren
  • Meiden Sie Parks
  • Spaziergänge kurzhalten, stattdessen zuhause das Tier mit Denksportaufgaben und Spielen beschäftigen

Vorbereitung und Vorbeugung:

  • Geräuschabschottung vor Akutfall üben, damit kein Misstrauen entsteht
  • Ruhiges Verhalten an einem Rückzugsort/Lieblingsplatz belohnen
  • Lautes Spielen z.B. mit Trockenfutter befüllten Hartplastikspielzeug fördern, da selbstausgelöste Geräusche keine Angst machen

Nie mit lauten Geräuschen (z.B. Schlüsseln) negativ bestärken, d. h. strafen

Kastration

Kastration

Kastration

 

Bei der Kastration des weiblichen Hundes überwiegen ganz entschieden die Vorteile gegenüber den Nachteilen, weshalb ich diesen Eingriff nach der ersten Läufigkeit empfehle.

Vorteile:

  • keine Läufigkeit mehr
  • Gefahr einer ungewollten Trächtigkeit ist nicht mehr gegeben
  • keine Scheinträchtigkeit
  • Wahrscheinlichkeit von Brustkrebs, bei der Hündin oft bösartig, minimiert
  • Keine Gebärmuttereiterung, die meist in fortgeschrittenem Alter des Tieres auftritt und tödlich endet, wenn sie übersehen und nicht notoperiert wird

Nachteile:

  • die Kastration kann zu einer Gewichtszunahme der Hündin führen, wenn der Besitzer nicht darauf achtet
  • große Hündinnen können unter Umständen inkontinent werden, wogegen es aber wirksame Medikamente gibt

 

Auch die Kastration eines Rüden hat mehr Vor- als Nachteile

  • kein Hodenkrebs
  • keine Prostataprobleme wie Vergrößerung, Zysten, Blut im Harn
  • Geringere Wahrscheinlichkeit von Vorhautkatarrh  (eitriger Ausfluß)
  • kein Circumanaldrüsenkrebs
  • keine Perinealhernie

Auch hier ist zu beachten, daß ein kastrierter Rüde leichter an Gewicht zunehmen kann, wenn der Besitzer nicht darauf achtet

 

Die Kastration einer weiblichen Katze

  • verhindert Rolligkeit, die oft in immer kürzer auftretenden Intervallen vorkommen kann und mit Streß für Tier und Besitzer einhergeht
  • verhindert ungewollte Trächtigkeiten
  • verringert Wahrscheinlichkeit von Brustkrebs, der bei der Kätzin meist bösartig ist
  • Keine Gebärmuttereiterung, die meist in fortgeschrittenem Alter des Tieres auftritt und tödlich endet, wenn sie übersehen und nicht notoperiert wird

 

Die Kastration eines Katers

  •  wird meist gewünscht, sobald er zu markieren und stinken beginnt
Hundeführschein

Hundeführschein

Das Wiener Tierhaltegesetz unterscheidet zwischen den „hundeführscheinpflichtigen“ Hunden (Listenhunden) und anderen Hunden.

Seit 1. Juli 2010 müssen alle Halter und Führer von folgenden Rassen den verpflichtenden Hundeführschein erwerben und beim Führen des Hundes mitführen.

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasiliero
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Pit Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino (Argentin. Mastiff)
  • und Mischlinge dieser Rassen

Verpflichteter Personenkreis

alle Halter und Verwahrer von „hundeführscheinpflichtigen“ Hunden
Die Person muss über 16 Jahre alt und zuverlässig sein (d.h. nicht einschlägig wegen Gewaltdelikten oder Tierquälerei vorbestraft).

Frist

Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren.
Der Hund muss mindestens sechs Monate alt sein.

Hunde, die kürzer als einen Monat in Wien verweilen, brauchen keinen Hundeführschein, müssen aber mit Maulkorb geführt werden.

Bis zum Erwerb des Hundeführscheins müssen „hundeführscheinpflichtige“ Hunde mit Maulkorb versehen sein.

Voraussetzungen zum Antritt

Der Hund muss gechippt sein.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim Veterinäramt (MA 60) in der Karl-Farkas-Gasse 16 (Tel. 4000 8060).
Mitzubringen sind

  • Haftpflichtversicherungspolizze
  • Leumundszeugnis
  • Anmeldebestätigung des Hundes
  • Chipnummer
Heimtierregister

Heimtierregister

Heimtierregister

Hunde, die vor 2008 gechippt und registriert wurden sind nicht automatisch im amtlichen Heimtierregister eingetragen.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Magistrat, Ihrer Registrierungsstelle (Animaldata, Petcard, Ifta oder andere) oder beim Tierarzt.

Pflichten

Pflichten

Pflicht für alle Hundebesitzer in Wien

Chipregistrierung
Haftpflichtversicherung über eine Summe von € 725.000,–
Maulkorb- oder Leinen-Pflicht (Ausnahmen sind öffentliche Plätze und öffentliche Verkehrsmittel: hier gilt beides)
prinzipiell sind Tiere so zu verwahren, dass Dritte nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.